AGB

Allgemeine Geschaeftsbedingungen für Software as a Service (SaaS) und Cloud-Dienste der cellconsult GmbH.

Version vom 17. Februar 2026

Geltungsbereich Schweiz

99% Verfügbarkeit

Gerichtsstand Zürich

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Geltungsbereich und Gültigkeit

Diese AGB regeln den Abschluss, den Inhalt und die Durchführung von Vertraegen zwischen der cellconsult GmbH (im Folgenden Anbieter) und dem Kunden über die Nutzung von Software as a Service (SaaS) sowie verbundenen Cloud-Diensten. Mit der Nutzung des Produkts erklaert sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Geschaeftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

1.2 Vertrag

Der Einzelvertrag (online oder schriftlich) enthaelt die spezifischen Leistungsdetails, insbesondere:

1.3 Vorrang

Bei Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag und diesen AGB haben die Bestimmungen des Einzelvertrags Vorrang.


2. Ausführungsbedingungen

2.1 Cloud-Dienst des Anbieters

Der Anbieter stellt das SaaS-Produkt auf einer Serverplattform zur Nutzung über ein Datennetzwerk bereit. Er erbringt Standardwartungsleistungen und Support bei Problemen im regulaeren Gebrauch.

2.2 Verfügbarkeit (Service Level)

Der Anbieter strebt eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit von 99% an (gemessen an der Schnittstelle zum oeffentlichen Internet).

2.3 Das SaaS-Produkt (KI-Funktionalitaet)

Das System ist dokumentenzentriert. Antworten, Analysen und Zusammenfassungen basieren ausschliesslich auf den vom Kunden hochgeladenen Dokumenten.

Das Produkt greift nicht auf externe Datenbanken oder das oeffentliche Internet zu. Es bietet keine rechtliche, finanzielle oder steürliche Beratung. Der Kunde ist allein für die Verifizierung der Ergebnisse verantwortlich.

2.4 Nutzungsrechte

Der Kunde erhaelt ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zum Fernzugriff für eigene Zwecke.


3. Wartung und Support

Standard-Support erfolgt Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr (Zürcher Feiertage ausgenommen).

Weiterentwicklung: Der Anbieter darf den Dienst anpassen. Bei unzumutbaren Aenderungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht (20 Tage zum Monatsende) zu.

3.1 Daten und Sicherung


4. Geistiges Eigentum und Vergütung

Eigentum und Modell-Training

Urheberrechte: Alle Rechte an der Softwarearchitektur und den Modellen verbleiben beim Anbieter.

Kundendaten: Hochgeladene Daten bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter nutzt diese nicht zum Training oeffentlicher Modelle (kein Machine Learning Training), sofern nicht explizit vereinbart.

4.1 Vergütung

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Verzug koennen gesetzliche Verzugszinsen ohne Mahnung berechnet werden. Der Anbieter kann Preise einseitig anpassen (max. 5% p.a., 4 Monate Vorlaufzeit).

5. Gewaehrleistung und Haftung

5.1 Sorgfaltspflicht und Gewaehrleistung

Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und in professioneller Weise gemaess den allgemein anerkannten Branchenstandards. Er gewaehrleistet, dass das SaaS-Produkt waehrend der Vertragslaufzeit im Wesentlichen den ausdrücklich vereinbarten Funktionen und der geltenden Benutzerdokumentation entspricht.

Der Anbieter gewaehrleistet nicht, dass:

Alle vom SaaS-Produkt generierten Ausgaben basieren ausschliesslich auf den vom Kunden hochgeladenen Dokumenten. Der Anbieter überprüft nicht die Richtigkeit der Kundendaten oder der Ausgaben. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Überprüfung aller Ausgaben, bevor er sich bei geschaeftlichen, rechtlichen, finanziellen oder betrieblichen Entscheidungen darauf verlaesst.

Die Gewaehrleistung erlischt bei Aenderungen, Missbrauch, unsachgemaesser Bedienung oder vertragswidriger Nutzung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist jede weitere Gewaehrleistung im Rahmen der schweizerischen Gesetzgebung ausgeschlossen.

5.2 Haftung

Die Haftung des Anbieters für schuldhaft verursachte Personenschaeden ist gemaess zwingendem Schweizer Recht unbegrenzt.

Die Haftung für direkte Sach- und Vermoegensschaeden ist auf die Gesamtvergütung beschraenkt, die der Kunde für den Cloud-Service in den zwoelf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat.

Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für:

Die zwingende Haftung nach schweizerischem Recht, einschliesslich der Haftung für grobe Fahrlaessigkeit oder rechtswidrige Absicht, bleibt vorbehalten.


6. Vertragsdaür

6.1 Laufzeit und Kündigung des Vertrags

Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde den Registrierungsprozess abgeschlossen, diese AGB per Click-Wrap akzeptiert und die Abonnementgebühr erfolgreich bezahlt hat. Die elektronische Annahme ist einer handschriftlichen Unterschrift gleichwertig.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit auf monatlicher Abonnementbasis geschlossen. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats über die Kündigungsfunktion in den Kontoeinstellungen kündigen.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. wesentliche Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug trotz Nachfrist) bleibt vorbehalten.

6.2 Konseqünzen der Kündigung

Bei Kündigung endet der Zugang zum Dienst automatisch zum Ende des laufenden Kalendermonats. Für einen Zeitraum von 30 Tagen nach der Kündigung hat der Kunde Zugriff auf eine Exportfunktion zum Herunterladen der Kundendaten in einem standardmaessigen maschinenlesbaren Format.

Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist loescht der Anbieter alle Kundendaten unwiderruflich aus seinen Produktionssystemen und Backups, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.


7. Abtretung und Übertragung des Vertrags

Der Anbieter kann diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung oder Vermoegensübertragung (z.B. Übertragung des yeos-Geschaefts an eine zukünftige yeos AG) auf ein verbundenes Unternehmen übertragen.

Das übernehmende Unternehmen übernimmt alle Rechte und Pflichten; das Niveau der Dienstleistungen und des Datenschutzes darf dabei nicht verringert werden. Der Kunde wird vorab informiert und hat ein 30-taegiges Widerspruchsrecht, welches zur Kündigung zum Ende des Abrechnungszeitraums berechtigt.


8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Vertraulichkeit und Referenz

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht allgemein bekannten Informationen des jeweils anderen Geschaeftsbereichs. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsende bestehen. Der Anbieter darf Kunden-Logos oder Namen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung für Marketingzwecke verwenden.

8.2 Datenschutz und Cookies

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemaess Schweizer Datenschutzrecht. Für den sicheren Betrieb werden technisch notwendige Cookies (Sitzungsverwaltung, Authentifizierung, Sicherheit) verwendet, die keiner gesonderten Zustimmung bedürfen. Weitere Details sind in der separaten Datenschutzerklaerung geregelt.

8.3 Schriftform und Aenderung der AGB

Aenderungen bedürfen der Textform. Wesentliche Aenderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch, gelten die neün AGB als angenommen.

8.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht (unter Ausschluss von UN-Kaufrecht und Kollisionsnormen).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters (Zürich), wobei der Anbieter berechtigt bleibt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.